Seit dem 6. Dezember 2025 ist das NIS2-Umsetzungsgesetz in Kraft – ohne Übergangsfrist, ohne Kulanzperiode. Für rund 30.000 Unternehmen in Deutschland bedeutet das: Cybersicherheit ist ab sofort eine Führungspflicht mit persönlicher Haftung der Geschäftsleitung. Wer NIS2 als IT-Thema behandelt, unterschätzt fundamental, was auf dem Spiel steht – denn §38 BSIG-neu macht Geschäftsführer direkt verantwortlich.
