Was ändert sich für SAP-On-Premise-Kunden durch die Entscheidung der EU-Kommission?

Art
SAP Application Modernization & AMS
Veröffentlicht
20.07.2026

 

 

Am 9. Juli 2026 hat die EU-Kommission die Verpflichtungsangebote von SAP im Kartellverfahren zu Wartungs- und Support-Dienstleistungen für On-Premise-ERP-Software für rechtsverbindlich erklärt. Damit endet ein Verfahren, das die Kommission im September 2025 eingeleitet hatte, ohne Bußgeld für SAP, aber mit weltweit für zehn Jahre gültigen Zusagen, die den Handlungsspielraum von SAP-Bestandskunden deutlich erweitern. Für Unternehmen, die SAP-ERP-Systeme im eigenen Rechenzentrum betreiben, lohnt sich jetzt ein genauer Blick auf die eigene Wartungs- und Supportstrategie.

 

 

Worum ging es in dem Verfahren?

Die Kommission hatte vorläufig festgestellt, dass SAP seine marktbeherrschende Stellung im Wartungs- und Support-Geschäft für On-Premise-ERP-Software möglicherweise in einer Weise genutzt hat, die den Wettbewerb einschränkt. Im Kern ging es um vier Praktiken:

  • Support für ungenutzte Lizenzen: Kunden konnten Wartungsverträge für Lizenzen, die sie gar nicht mehr nutzten, häufig nicht kündigen.
  • Wiedereinstiegsgebühren: Wer den SAP-Support unterbrochen hatte, musste bei der Rückkehr teils Gebühren zahlen, die dem entsprachen, was bei durchgehender Nutzung angefallen wäre.
  • Verlängerung der Bindungsfrist: Jeder Zukauf von Lizenzen konnte die ursprüngliche, nicht kündbare Vertragslaufzeit neu starten lassen.
  • Bündelungszwang: Kunden mussten für alle On-Premise-Produkte einheitlich SAP-Support zu einheitlichen Konditionen beziehen und konnten Angebote nicht mit anderen Anbietern kombinieren.

Die Kommission sah darin einen möglichen Verstoß gegen Artikel 102 AEUV, das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Um das Verfahren zu beenden, hat SAP der Kommission Verpflichtungsangebote unterbreitet, die nach einem Markttest im Winter 2025/26 angepasst und nun für zehn Jahre weltweit rechtsverbindlich wurden.

 

Was SAP konkret zugesagt hat

  • Aufteilung in Commercial Installations: SAP muss die Bedingungen präzisieren, unter denen Kunden ihre SAP-Landschaft in getrennte Teile (Commercial Installations) aufteilen können. Mit unterschiedlichen Support-Anbietern, unterschiedlichem SAP-Support-Umfang oder auch ganz ohne Support je Landschaftsteil.
  • Neue Kündigungsrechte in definierten Szenarien: Lizenzen lassen sich künftig in bestimmten Fällen kündigen: bei Produkten in der letzten Wartungsphase, bei gescheiterten Implementierungsprojekten in SAP-Verantwortung, bei Insolvenz, bei einem Personalabbau von mindestens 10 % innerhalb von zwei Jahren sowie bei Veräußerung eines Geschäftsbereichs (Carve-out).
  • Lizenzreduzierung bei Personalabbau: Bei einem Personalabbau von mindestens 10 % über zwei Jahre können Kunden ihre Lizenzen und die zugehörigen Wartungskosten in entsprechendem Umfang reduzieren.
  • Erweiterter Zugang zu Single Metric Contracts: SAP muss Kunden einen breiteren Zugang zu Single-Metric-Verträgen, einer alternativen, oft einfacheren Methode zur Berechnung von Lizenz- und Wartungsgebühren, gewähren.
  • Präzisierung der Vertragslaufzeiten: SAP muss die Regeln zur ursprünglichen, nicht kündbaren Lizenzlaufzeit klarer fassen und darf diese Laufzeit bei jedem weiteren Lizenzkauf nicht mehr automatisch neu starten lassen.
  • Geringere Kosten beim Wiedereinstieg: Wer nach einer Unterbrechung wieder in den SAP-Support einsteigt, zahlt künftig keine Wiederaufnahmegebühr mehr, und auch etwaige Nachzahlungen fallen geringer aus.
  • Clearing-Stelle und Überwachung: SAP richtet eine interne Stelle ein, an die sich Kunden wenden können, wenn sie die Umsetzung der Verpflichtungen durch SAP für unzureichend halten. Ein unabhängiger Überwachungstreuhänder berichtet der Kommission während der zehnjährigen Laufzeit regelmäßig über die Umsetzung.

 

 

Was das für die Praxis bedeutet und was nicht

Für SAP-Bestandskunden ergeben sich dadurch spürbar mehr Freiheitsgrade bei der Gestaltung der eigenen Wartungs- und Supportstrategie. Das betrifft insbesondere:

  • Aufteilung der SAP-Landschaft in mehrere Commercial Installations Landschaftsteile lassen sich technisch und vertraglich trennen und unterschiedlich betreuen lassen.
  • Unterschiedliche Supportmodelle je Landschaftsteil je nach Kritikalität und Lebenszyklus des jeweiligen Systems.
  • Neue Möglichkeiten zur Reduzierung nicht mehr benötigter Lizenzen durch Kündigungsrechte in den neu definierten Szenarien.
  • Erleichterungen bei Carve-outs und Restrukturierungen durch klar geregelte Übertragungs- und Kündigungsoptionen bei Veräußerungen von Geschäftsbereichen.
  • Breiterer Zugang zu Single Metric Contracts für größere Vertragsvolumina, die die Lizenzberechnung vereinfachen können.
  • Geringere Kosten bei einem späteren Wiedereinstieg in die SAP-Wartung ohne die bislang üblichen Wiederaufnahmegebühren und mit geringeren Nachzahlungen.

Diese neuen Regelungen bedeuten aber nicht automatisch, dass ein vollständiger Ausstieg aus der SAP-Wartung für jedes Unternehmen sinnvoll ist. Entscheidend ist, welche Systeme weiterhin Herstellersupport benötigen, welche Landschaftsteile auch ohne SAP-Wartung stabil weiterbetrieben werden können und wo alternative oder hybride Modelle, etwa mit Drittanbietern, wirtschaftlich tragfähig sind. Eine pauschale Kündigung ohne belastbare Analyse der eigenen Landschaft kann zu Risiken bei Sicherheit, Compliance und Systemstabilität führen.

 

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Bestandsaufnahme ist

Die neuen Regelungen fallen zeitlich mit einer ohnehin anstehenden Weichenstellung für viele SAP-Anwender zusammen: Die reguläre Wartung der klassischen Business Suite läuft in den kommenden Jahren aus, und die Migration auf S/4HANA steht für zahlreiche Unternehmen auf der Agenda. Wer jetzt eine fundierte Bestandsaufnahme der eigenen SAP-Verträge, Lizenzen und Landschaftsteile vornimmt, verschafft sich zusätzliche Verhandlungsmasse, unabhängig davon, ob am Ende eine Teilkündigung, ein Wechsel zu Single Metric Contracts, eine Kombination aus SAP- und Drittanbieter-Support oder der unveränderte Fortbestand des bestehenden Vertrags die wirtschaftlich sinnvollste Option ist.

 

Der Manage Now SAP Maintenance & Support Check

Mit unserem SAP Maintenance & Support Check prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche der neuen Möglichkeiten für Ihre konkrete SAP-Landschaft tatsächlich relevant sind. Dazu gehören:

  • Analyse bestehender SAP-Verträge und Wartungskosten auf mögliche Optimierungen und Kündigungsoptionen hin.
  • Abgleich von Lizenzbestand und tatsächlicher Nutzung, um ungenutzte oder überdimensionierte Lizenzen zu identifizieren.
  • Prüfung möglicher Commercial Installations für Ihre Systemlandschaft.
  • Bewertung von Teilkündigungs- und Reduzierungsmöglichkeiten nach den neuen EU-Regelungen.
  • Vergleich von SAP-Wartung, alternativer Wartung und Mischmodellen gegenüberzustellen und wirtschaftlich zu bewerten.
  • Einordnung der Auswirkungen auf Ihre weitere SAP- und Cloud-Strategie.

Ziel ist eine belastbare Entscheidungsgrundlage: technisch, wirtschaftlich und vertraglich abgestimmt auf die jeweilige SAP-Landschaft.

 

Fazit: Mehr Handlungsoptionen von SAP-On-Premise-Kunden

Die Entscheidung der EU-Kommission vom 9. Juli 2026 erweitert die Handlungsoptionen von SAP-On-Premise-Kunden erheblich, von der Aufteilung der Landschaft über neue Kündigungsrechte bis zu günstigeren Bedingungen beim Wiedereinstieg in die Wartung. Ob und in welchem Umfang sich diese Optionen für ein konkretes Unternehmen lohnen, lässt sich jedoch nur auf Basis einer fundierten Analyse der eigenen SAP-Landschaft beantworten. Pauschale Entscheidungen bergen sowohl wirtschaftliche als auch technische Risiken.

 

 

Sie möchten wissen, welche der neuen Möglichkeiten für Ihre SAP-Landschaft relevant sind? Vereinbaren Sie einen SAP Maintenance & Support Check mit dem Team von Manage Now.

Häufig gestellte Fragen

Was hat die EU-Kommission am 9. Juli 2026 genau entschieden?

Die Kommission hat Verpflichtungsangebote von SAP zur Beilegung eines Kartellverfahrens (Fall AT.40823) für rechtsverbindlich erklärt. Das Verfahren betraf mögliche Wettbewerbsbeschränkungen bei Wartungs- und Support-Dienstleistungen für On-Premise-ERP-Software. Ein Bußgeld wurde nicht verhängt.

Betrifft die Entscheidung auch SAP-Cloud-Produkte?

Nein. Die Verpflichtungen betreffen ausschließlich Wartungs- und Support-Dienstleistungen für lokal betriebene (On-Premise) ERP-Software von SAP, nicht die Cloud-Angebote.

Bedeutet die Entscheidung, dass sich die SAP-Wartung generell nicht mehr lohnt?

Nein. Die neuen Regelungen schaffen zusätzliche Optionen, etwa bei der Aufteilung der Landschaft oder bei Kündigungsrechten in bestimmten Szenarien. Ob ein Wechsel oder eine Reduzierung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Systemlandschaft ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Wie lange gelten die neuen Regelungen?

Die von SAP zugesagten Verpflichtungen gelten weltweit für zehn Jahre und werden durch einen unabhängigen Überwachungstreuhänder begleitet, der der EU-Kommission regelmäßig über die Umsetzung berichtet.